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   OLG Hamm, 09.04.2019 - 4 Ws 10/19   

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https://dejure.org/2019,11327
OLG Hamm, 09.04.2019 - 4 Ws 10/19 (https://dejure.org/2019,11327)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.04.2019 - 4 Ws 10/19 (https://dejure.org/2019,11327)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. April 2019 - 4 Ws 10/19 (https://dejure.org/2019,11327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 221
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 525/11

    Unbegründete Anhörungsrüge; unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2019 - 4 Ws 10/19
    In diesem Fall ist eine Ablehnung erst (wieder) möglich, wenn bei begründeter Anhörungsrüge das Verfahren in seine ursprüngliche Lage zurückversetzt wurde (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 25 Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 2 Ws 174/14 -, juris; so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ablehnungsgesuch in Verbindung mit einer Anhörungsrüge nach § 356a StPO, vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. April 2013, - 2 StR 525/11 -, juris m.w.N.).
  • OLG Celle, 13.01.2015 - 2 Ws 174/14

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags bei gleichzeitig eingelegter

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2019 - 4 Ws 10/19
    In diesem Fall ist eine Ablehnung erst (wieder) möglich, wenn bei begründeter Anhörungsrüge das Verfahren in seine ursprüngliche Lage zurückversetzt wurde (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 25 Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 2 Ws 174/14 -, juris; so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ablehnungsgesuch in Verbindung mit einer Anhörungsrüge nach § 356a StPO, vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. April 2013, - 2 StR 525/11 -, juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.10.2019 - 1 VAs 98/18

    Unzulässigkeit einer Richterablehnung nach Erlass einer Entscheidung ohne

    Auch die Erhebung einer - wie noch darzustellen sein wird - erfolglosen Anhörungsrüge führt nach der neueren und vom Senat für zutreffend erachteten obergerichtlichen Rechtsprechung nicht dazu, dass hiermit noch ein nachträgliches Befangenheitsgesuch verbunden werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 23.02.2017 - 5 AR (Vs) 5/17 - OLG Hamm, Beschluss vom 09.04.2019 - 4 Ws 10/19 -, jew. zit. n. juris; OLG Celle, NStZ-RR 2015, 219; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.).
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